Energieausweis für Ihre Immobilie – Pflicht zur Vorlage bei Besichtigung
Im Falle von Neuvermietung oder Verkauf müssen sich Eigentümer rechtzeitig um einen gültigen Ausweis für das Gebäude kümmern. Spätestens bei der Objektbesichtigung muss er den Interessenten unaufgefordert vorgelegt werden. Da die Modernisierungsempfehlungen ab Mai 2014 verpflichtender Bestandteil des Energieausweises sind, hat der Ausweis sinnvolle und kostengünstige Modernisierungsempfehlungen zu enthalten.
Die Ausweisart, verbrauchs- oder bedarfsorientiert, muss für das Gebäude zugelassen sein. Diesen Energieausweis erstellen wir von Immobilien Nagel GmbH für Sie.
Und dies zu sehr günstigen Konditionen.
- Verpflichtende Vorlage gegenüber dem Interessenten spätestens bei der Objektbesichtigung
- Verbrauchs- oder Bedarfsausweis, passend je nach Gebäude
- Die Erstellung erfolgt durch unsere Profis zu einem fairen Preis
15.000 Euro Strafe bei Missachtung möglich
Der Pflicht, einen gültigen Energieausweis zu besitzen, sollten Eigentümer in jedem Fall nachkommen. Bei Vertragsabschluss müssen sie Mietern, Pächtern oder Käufern ein Exemplar oder eine Kopie des Ausweises aushändigen. Die Nichtvorlage kann als Ordnungswidrigkeit mit bis zu 15.000 Euro Strafe geahndet werden. Künftig sind zudem unabhängige Stichprobenkontrollen von Energieausweisen durch die Länder möglich.
Wie bekomme ich den Energieausweis?
Nichts leichter als das. Unsere Verkäufer erhalten den Energieausweis kostenlos mit dem Verkaufsauftrag Ihrer Immobilie.
Sie möchten den Verkauf selber organisieren? Auch kein Problem.
Wir erstellen Ihren individuellen Energieausweis! Sprechen Sie uns an.