DAS VOLLGUTACHTEN (VERKEHRSWERTGUTACHTEN) NACH §194 BAUGB
Ein Verkehrswertgutachten um den Verkehrswert (Marktwert) einer Immobilie zu ermitteln, wird in der Regel dann beauftragt, wenn Eigentümer, Käufer, Erben, Kreditinstitute, Gerichte oder andere Beteiligte eine gerichtsfeste und objektive Einschätzung des Grundstücks- und Immobilienwertes benötigen.
Nach der schriftlichen Beauftragung der Verkehrswertermittlung setzt sich der Sachverständige von Immobilien Nagel mit dem Auftraggeber in Verbindung, um die Ortsbesichtigung zu vereinbaren und den Umfang der notwendigen Unterlagen abzustimmen. Im Rahmen der Ortsbesichtigung erfolgt eine Innen- und Außenbesichtigung inkl. Fotodokumentation. Baumängel und Bauschäden werden soweit sie augenscheinlich, offensichtlich erkennbar sind, oder vom Eigentümer genannt werden berücksichtigt. Es erfolgt eine reine, zerstörungsfreie Augenscheinnahme. Erkennbare Baumängel und Bauschäden werden pauschal in der Verkehrswertermittlung berücksichtigt. Immo Management empfiehlt gegebenenfalls eine diesbezüglich vertiefende Untersuchung anstellen zu lassen. Es erfolgt explizit keine Untersuchung auf pflanzliche und tierische Schädlinge sowie gesundheitsschädigende Baumaterialien.
Benötigte Unterlagen Verkehrswertgutachten:
- Aktuelle Flurkarte
- Aktueller Grundbuchauszug
- Auszug aus dem Baulastenverzeichnis
- Bauvorlage/Genehmigungspläne wie Grundrisse, Schnitte, Ansichten, Wohn- und Nutzflächenberechnung, Berechnung des Rauminhaltes usw.
- Gegebenenfalls aktuelle Mietverträge und Mietzusammensetzung
- Bei Eigentumswohnungen die Teilungserklärung
- Bei Erbbaurechten den Erbbaurechtsvertrag
- Auskunft zum Flächennutzungsplan (FNP)
- Auskunft zum Bebauungsplan (B-Plan)
Das Vollgutachten – die Königsdisziplin der Verkehrswertermittlung.
Frank Haseloh als Inhaber der Immobilien Nagel GmbH ist zertifizierter
Sachverständiger (DEKRA zertifiziert D1/D2) für die Immobilienbewertung
und zertifiziert nach DIN17024.
Kurzgutachten
- Vorbesprechung, Festlegung der Ziele
- Ortsbesichtigung inkl. Außen- und Innenbesichtigung
- Berücksichtigung wertrelevanter Grundstücksrechte sowie Fotodokumentation wertrelevanter Merkmale
- Erfassung augenscheinlicher Baumängel und Bauschäden
- Gutachtenerstellung in Anlehnung gültiger Wertermittlungsrichtlinien und §194 BauGB
- Auslieferung als Wertexpertise/Kurzgutachten in gebundener/elektronischer Form
Bei einer kurzen Bearbeitungszeit erhalten Sie ein ausführliches Gutachten Ihrer Immobilie von ca. 20-25 Seiten Umfang.
Vollgutachten
- Vorbesprechung, Festlegung der Ziele
- Ortsbesichtigung inkl. Außen.- und Innenbesichtigung
- Berücksichtigung wertrelevanter Grundstücksrechte sowie Fotodokumentation wertrelevanter Merkmale
- Erfassung augenscheinlicher Baumängel und Bauschäden
- Gutachtenerstellung nach gültiger Wertermittlungsrichtline und §194 BauGB
- Auslieferung als Wertexpertise/Vollgutachten in gebundener/elektronischer Form
Bei einer kurzen Bearbeitungszeit erhalten Sie ein ausführliches Gutachten Ihrer Immobilie von ca. 50-70 Seiten Umfang.
Das Kurzgutachten – eine günstige Alternative zum Vollgutachten
Das optimale Produkt für die außergerichtliche Einigung bei Ehescheidung, Schenkung, Erbe oder der Vermögensaufstellung ist das Kurzgutachten. Im Rahmen des Immobilien-Kurzgutachtens mittels Kurzgutachten wird der Marktwert bzw. Verkehrswert einer Immobilie durch unsere erfahrenen Sachverständige ermittelt. Diese Form der Immobilienbewertung, bietet Ihnen Planungssicherheit und eine ideale Grundlage gegenüber dem Finanzamt bei Steuerangelegenheiten, oder bei internen Auseinandersetzungen wie Scheidung, Erbe oder Schenkung. Voraussetzung: Die Auseinandersetzung wird außergerichtlich getroffen.
Das Kurzgutachten von Immobilien Nagel stützt sich unter anderem auf die geltenden rechtlichen Vorgaben aus dem Baugesetzbuch und die Rechtsverordnungen von Bund und Ländern. In unserem Kurzgutachten zur Wertermittlung Ihrer Immobilie (Eigentumswohnung, Haus oder Baugrundstück) halten sich unsere von der DEKRA zertifizierten Immobiliengutachter an die üblichen Rechenverfahren zur Wertermittlung von Immobilien der ImmoWertV. Verzichten jedoch weitgehend auf erläuternde Texte welche in einem Verkehrswertgutachten nach §194 BauGB vorgeschrieben sind. Das ist der einzige Grund, warum ein Immobilien-Kurzgutachten ausschließlich für außergerichtliche Zwecke herangezogen werden kann.
Das Ergebnis ist eine Wertexpertise laut den Grundsätzen des §194BauGB und der gültigen Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV).
Das Kurzgutachten gibt Ihnen die Möglichkeit, den Wert einer Immobilie mit wenig Aufwand schnell und zuverlässig zu bestimmen. Ihr Sachverständiger steht Ihnen dabei zu jedem Zeitpunkt als kompetenter Ansprechpartner zur Verfügung. Er berät Sie zudem in der Frage, ob für Ihre Zwecke anstelle des Kurzgutachtens eine umfassendere Verkehrswertermittlung sinnvoll oder gar erforderlich sein könnte.